1. Vertragsbestimmungen Webseite erstellen Schweiz Happy-Care GmbH | webseitenwerk.ch

1.1 Geltungsbereich – Die webseitenwerk.ch tritt in der Öffentlichkeit unter dem Firmennamen webseitenwerk.ch auf. Im folgenden wird ausschließlich die Bezeichnung webseitenwerk.ch verwendet. Alle Personen, welche ein Anstellungsverhältnis bei webseitenwerk.ch haben, sind berechtigt Verträge und Vereinbarungen in deren Namen zu tätigen.

1.2 Vertragsdauer – Sofern nicht anders festgehalten, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr.

1.3 Allgemeine Bestimmungen – Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

1.4 Anpassungen – webseitenwerk.ch behält sich vor Vertragsbestandteile oder die AGB’s an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen ohne direkte Mitteilung an den Kunden. Dem Kunden steht das Recht zu auf eine außerordentliche Kündigung mit einer anteilsmäßigen Rückerstattung vorausbezahlter Kosten für die restliche Vertragsdauer, insofern er glaubhaft machen kann, dass ihn diese Anpassungen zum Zeitpunkt des Vertrages abgehalten hätten auf diesen einzugehen.

2. Zahlungsbestimmungen

2.0 Preise – Es gelten die auf der Website und dem Vertrag/Angebot ersichtlichen Preise für die Erstellung der Website und für die jährlichen Kosten, sowie die Konditionen der AGB’s. Jegliche weiteren Tätigkeiten, welche nicht im Paketpreis inbegriffen sind werden im Stundensatz von 120.- ausgeführt. Jegliche Erweiterungen, Anpassungen oder anderweitige Tätigkeiten erfolgen nach dem selben Stundensatz, wenn nicht anders schriftlich vermerkt.

2.1 Zahlungs Konditionen – Anzahlung Individuell – Restzahlung BAR bei Auftragende oder innerhalb 5 Tagen per Überweisung

2.2 Zahlungsverzug – Bei nicht fristgerechter Begleichung des offenen Betrages, verrechnet webseitenwerk.ch für die erste Erinnerung den sg. Reminder keine Mahngebühren. Insofern der Kunde diese wiederum nicht fristgerecht begleicht, erlaubt sich webseitenwerk.ch jeweils eine Gebühr von 20.- für die 1. Mahnung und 30.- für die 2. Mahnung zu erheben, zur Begleichung der damit entstandenen Aufwänden und Verlustzinsen. Der Kunde anerkennt, dass webseitenwerk.ch im Falle einer Betreibung mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet und, dass dabei zusätzliche Kosten für den Auftraggeber anfallen. webseitenwerk.ch ist berechtigt die Webseite infolge Nichtzahlung ohne Ankündigung temporär abzuschalten bis zur Begleichung der offenen Zahlung durch den Kunden.

2.3 Jährliche Kosten – Diese treten in Kraft ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung insofern nicht anders festgehalten. Sie erfolgen unabhängig vom tatsächlichen (Teil-)Gebrauch. Insofern die Website nicht aufgeschaltet werden sollte, ist webseitenwerk.ch dennoch berechtigt diese einzufordern. Sollte ein Verdacht bestehen, dass der Kunde in baldiger Zukunft zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig sein wird, besteht das Recht die offenen jährlichen Beträge vorzeitig einzufordern.

2.4 Ratenzahlung – webseitenwerk.ch ist in keinster Art und Weise verpflichtet dem Kunden nach Vertragsabschluss eine nachträgliche Ratenzahlung zu gewähren. Für den Falle, dass sie dem Kundenwunsch nach einer nachvertraglichen Ratenzahlung nachkommt, ist sie berechtigt, zusätzliche Gebühren für eine nachvertraglich vereinbarte Ratenzahlung zu vereinbaren für die damit entstehenden administrativen Aufwände und Zinsverluste.

3. Rechte und Pflichten webseitenwerk.ch

3.1 Eigenwerbung – Insofern nicht anders vermerkt, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass webseitenwerk.ch die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in ihrer Homepage ausstellt. Der Auftraggeber gestattet webseitenwerk.ch einen Link auf die eigene Homepage anzubringen. In der Regel platziert webseitenwerk.ch sein Logo kommentarlos im unteren Adressbalken der Website und verlinkt dieses auf die eigene Website.

3.2 Browserkompatibilät – webseitenwerk.ch passt deren Webseiten fortlaufend an neue Versionen von Browsern an. Diese Leistung ist in den jährlichen Kosten des Servicevetrages inbegriffen. Insofern nicht anders vermerkt gelten die Einstellungen für Desktop-Bildschirme und beinhalten keine explizite Version für Smartphones und/oder Tablets. Bei veralteten oder nicht gängigen Technologien und/oder Browserversionen, welche weniger als 3% Marktanteil in der Schweiz haben, kann keine Gewährleistung für eine Browserkompatible Darstellung übernommen werden. Sollte dem Kunden eine Browserunkompatiblität auffallen, welche nicht obig ausgeschlossen wurde, wird diese kostenlos durch webseitenwerk.ch behoben.

3.3 Mängelgewährung – webseitenwerk.ch verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Außer die Herabminderung des Kaufpreises.

3.4 Haftungsausschluss – webseitenwerk.ch übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler oder sonstiger Gründe und haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und Folgeschäden. Sie übernimmt keine Kosten der Dienstleistungserbringung Dritter. webseitenwerk.ch haftet nicht für durch Mängel an eingesetzten Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.

3.5 Urheberrechte – Die Urheberrechte aller durch webseitenwerk.ch getätigten Arbeiten liegen beim Kunden und sind deren geistiges Eigentum. Darunter fallen ausdrücklich alle textlichen, fotografischen und grafischen Erzeugnisse, welche von webseitenwerk.ch erstellt wurden. Deren Weiterverwendung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch webseitenwerk.ch und dem Eigentümer der Webseite und kann Mehrkosten zur Folge haben. Insbesondere der Programmiercode, die Benutzeroberfläche und die FTP Daten-Struktur von webseitenwerk.ch Seiten sind deren geistiges Eigentum, und können unter keinen Umständen weitergegeben werden.

3.6 Betreuungskonditionen – webseitenwerk.ch erklärt sich bei Unzufriedenheit mit dem zugeteilten Webberater/in bereit, kostenlos einen anderen Webberater zur Verfügung zu stellen oder die Pflichten von webseitenwerk.ch über den Support abzuhandeln, um eine optimale Projektbetreuung gewährleisten zu können. Bei übermäßigem Aufwand oder Unstimmigkeiten mit dem Kunden, darf webseitenwerk.ch diesen an einen anderen Mitarbeiter weiterleiten.

3.7 Leistungsunterbindung – webseitenwerk.ch ist berechtigt, das Vertragsverhältnis, bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen, respektive ausstehender Zahlung entschädigungslos zu kündigen und sämtliche Leistungen sofort zu unterbinden.

3.8 Suchmaschinen – webseitenwerk.ch meldet die Internetseite des Auftraggebers bei verschiedenen Suchmaschinen und Linkverzeichnissen an und erstellt und verwaltet Google AdWords Kampagnen. webseitenwerk.ch garantiert dem Auftraggeber dabei in keinster Weise eine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen, da diese von zahlreichen Faktoren abhängt, auf die webseitenwerk.ch keinen Einfluss hat. webseitenwerk.ch behält sich vor einen Teil des Kampagnenbudgets für eigene Aufwände zu verwenden. Der Kunde anerkennt, dass webseitenwerk.ch die Suchmaschinentätigkeiten nicht offenlegt, da die darin enthaltende Maßnahmen geistiges Eigentum von webseitenwerk.ch sind. Nicht in den jährlichen Kosten enthalten sind Arbeiten für die Zusammenarbeit mit externen Suchmaschinenfirmen.

3.9 Geschäftsaufgabe – Insofern webseitenwerk.ch die Geschäftstätigkeiten aufgibt, verpflichtet sie sich, dem Kunden kostenlos eine Daten per Transfer zu liefern mit allen relevanten Webseiten-Daten. Damit ist der Kunde in der Lage, die Webseite selbstständig weiter zu betreiben.

3.10 Datenschutz – webseitenwerk.ch behandelt alle angelieferten Daten vertraulich. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Ausgenommen, unter strengen Auflagen, an Partner, welche an der Erfüllung des Auftrags beteiligt sind.

3.11. Lizenzen, PlugIns, Themes, Tools – PRO

3.12 Lizenzen, Tools, Plugins, Themes – PRO sind Eigentum von webseitenwerk.ch.
3.13 webseitenwerk.ch stellt die Lizenzen, Tools, Plugins, Themes- PRO dem Vertragspartner bei Vertragsabschluss zu verfügung.
3.14 webseitenwerk.ch ist verpflichtet die Lizenzen, PlugIns, Themes, Tools – PRO Kostenlose Up-zu-daten.
3.15 Bei Vertrags ende mit dem Vertragspartner, ist webseitenwerk.ch nicht mehr dazu verpflichtet PRO Updates von Lizenzen, PlugIns, Themes, Tools weiter zu gewährleisten.

4. Rechte und Pflichten des Kunden

4.1 Kostenloser Support – Der Kunde hat das Recht auf kostenlosen telefonischen und schriftlichen Support. Auf Wunsch erfolgen Änderungen am bestehenden Inhalt einer Website. webseitenwerk.ch behält sich vor, aufwendige Anpassungen zu verrechnen.

4.2 Copyright – Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen gänzlich zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die webseitenwerk.ch beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt webseitenwerk.ch von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

4.3 Adressdaten – Der Kunde verpflichtet sich bei Adressmutationen(z.B. E-Mail, Firmensitz, Telefonnummer) binnen 14 Tagen zu benachrichtigen. webseitenwerk.ch ist nicht verpflichtet selbst Nachforschungen zur Berichtigung dieser Daten vorzunehmen. Der Kunde haftet für aus falschen Adressdaten entstandenen Schäden wie z.B. Mahnspesen durch nicht Zustellbarkeit von Rechnungen.

4.4 Mitwirkungspflicht – Der Kunde ist verpflichtet sich aktiv an der Fertigstellung der Website zu beteiligen. Kunden von Projekten verpflichten sich, alles zur Aufschaltung der Website benötigte Material in einem Zeitraum von drei Monaten zu liefern insofern nicht anders schriftlich vermerkt. Für den Falle, dass er dem nicht nachkommt, verpflichtet er sich die vollständigen Erstellungskosten zu begleichen. Dies gilt auch für den Falle, dass schriftlich vereinbart wurde, dass eine (Teil-)Zahlung erst bei Aufschaltung erfolgt. Dem Kunden ist eine angemessene Frist zur Nachlieferung des offenen Materials zu gewähren, wobei während dieser Zeit die Rechnung ausgesetzt wird und die Frist in der Regel bei max. 20 Tagen liegt.

4.5 Printwaren – webseitenwerk.ch übernimmt keine Haftung bei allfälligen Farbabweichungen für jegliche Printwaren wie z.B. Broschüren, Flyer oder Visitenkarten. Insofern gröbere Abweichungen vorhanden wären, ist es am Kunden mit dem durch webseitenwerk.ch gewählten Printpartner betreffend Neudruck zu verhandeln. Mit dem „Gut zum Druck“ erteilt der Kunde die Zustimmung, dass alle auf den Printwaren abgebildeten Informationen wie z.B. Texte und Kontaktdaten korrekt sind und die Printware auf Rechtschreibefehler geprüft wurde durch den Kunden. Es wird keine Haftung übernommen für allfällige Lieferverzögerungen, welche durch den Printanbieter verursacht werden. Der Kunde besitzt lediglich die Nutzungsrechte aller Printerzeugnisse. Offene Daten sg. Rohdaten sind im Lieferumfang nicht enthalten und das Urheberrecht bleibt bei webseitenwerk.ch.

4.6 Sorgfaltspflicht – Passwort und Zugangsdaten für die Homepage sind sorgfältig aufzubewahren und deren Weitergabe erfolgt auf eigenes Risiko. Unsachgemässe Änderungen im CMS können einen Datenverlust zur Folge haben. Allfällige Wiederherstellungsaufwände können von webseitenwerk.ch in Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

4.7 Gestaltung – Die Design-Grundlage und damit Aufwandgrundlage bildet das bei Vertragsunterzeichnung vorgezeigte Layout bei Website. Insofern es nach Vertragsunterzeichnung zu kundenseitigen Neuerungen kommt, führt webseitenwerk.ch freiwillige kostenlose Kulanzanpassungen durch, welche bis zu 30% höher sind als der ursprünglich berechnete Stundenaufwand. Insofern es nicht möglich ist, die nachträglichen Aufwände im freiwillig zusätzlich geleisteten Zeitrahmen zu erbringen, werden weitere Leistungen im Stundensatz abgerechnet. Das Nicht-Gefallen einer Homepage ist kein Grund für die Nichtbezahlung der offenen Rechnungen, wobei webseitenwerk.ch stets bemüht ist, dem Kunden ein optimales Erzeugnis zu liefern.

4.8 Verspätungen – webseitenwerk.ch ist bemüht Liefertermine einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist webseitenwerk.ch eine angemessene Nachlieferzeit zu gewähren. webseitenwerk.ch haftet nicht für allfällige aus einem Verzug entstehende Schäden, insbesondere bei Leistungen in welche Drittparteien integriert sind.